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22.06.21


Verkehrsstrafrecht: Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot und MPU? – Was ist jetzt für Sie zu tun?

Bei dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat droht nicht nur eine empfindliche Geldstrafe, sondern in schwerwiegenden Fällen der Entzug des Führerscheins. Die Gerichte können auch schon vor einem Strafurteil die Fahrerlaubnis einziehen. Jetzt brauchen Sie einen Rechtsbeistand mit fachlicher Expertise, der Ihnen zur Seite steht.  

Generell wird die Fahrerlaubnis von der zuständigen Verwaltungsbehörde oder einem Gericht entzogen. Betroffene sind anschließend häufig bemüht, diese in aller Regel schnell wieder zurückzubekommen. Doch das Vorhaben ist nicht immer einfach und vor allem nicht selten an bestimmte Bedingungen geknüpft. So gilt es etwa das Verstreichen einer Sperrfrist abzuwarten oder aber an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, mit Erfolg teilzunehmen. Diese Begutachtung dient im Allgemeinen der Prüfung, ob eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr besteht. Hierüber wird im Rahmen der MPU ein Nachweis abgelegt. Üblicherweise wird diese Untersuchung immer dann angeordnet, wenn Zweifel an der charakterlichen oder körperlichen Eignung zum Führen eines Fahrzeugs bestehen. Mit dem Erhalt eines positiven MPU-Gutachtens wird diese nachgewiesen.

Fahrverbot und MPU nicht auf die „leichte Schulter nehmen“

Im Verkehrsrecht ist wichtig, einen erfahrenen Fachanwalt an seiner Seite zu wissen. Denn eine Vielzahl an Gesetzen, Regelungen und Vorschriften sind zu beachten. Ebenso bestehen häufig bindende Fristen, die Betroffene auf keinen Fall verstreichen lassen sollten. Droht das Fahrverbot, ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen. Ist die Anordnung einer MPU erfolgt, sollten Sie generell einen der Anwälte der Kanzlei Kuntz & Kollegen kontaktieren. Als erfahrene Anwälte im Verkehrsstrafrecht helfen wir Ihnen, die Sachlage objektiv zu beurteilen und zeigen Ihnen individuelle Lösungen und Optionen auf.

Interessant zu wissen: Eine MPU kann ebenfalls angeordnet werden, ohne dass ein vorheriger Führerscheinentzug (juristisch wird von der Führerscheinabgabe gesprochen) vorgenommen worden ist.

Schnelle Hilfe bei Führerscheinentzug

Der Entzug des Führerscheins hängt häufig damit zusammen, das schlicht zu schnell gefahren wurde. Hierbei droht neben dem eigentlichen Fahrverbot eben besagter Führerscheinentzug. Abseits der Geschwindigkeit sind häufige Gründe zudem Alkohol oder andere Drogen am Steuer sowie eine Straftat im Straßenverkehr. Der Unterschied zwischen einem Führerscheinentzug und dem Fahrverbot ist dabei recht eindeutig. Bei Ersterem wird dem Fahrer aberkannt, ein Kfz im Straßenverkehr steuern zu dürfen. Im Gegensatz dazu wird bei einem Fahrverbot das Führen von Fahrzeugen lediglich für eine bestimmte zeitliche Frist untersagt. In beiden Fällen allerdings ist die professionelle Hilfe eines Anwalts für das Verkehrsrecht wichtig. Nehmen Sie daher umgehend Kontakt zu Ihrer Kanzlei Kuntz & Kollegen auf. Wir helfen Ihnen zuverlässig, individuell und stets auf Augenhöhe. Denn wo Pflichten sind, gibt es immer auch Rechte.

 

Auf was ist bei einem Fahrverbot zu achten?

Wie bereits erwähnt, ist der Unterschied zwischen dem Entzug der Fahrerlaubnis und dem Fahrverbot ein temporärer. Denn das Verbot ist zeitlich begrenzt. Es kann etwa von einem Monat bis hin zu drei Monaten reichen. Zudem wird hier ebenfalls der Führerschein abgegeben. Wichtig ist, dass Sie nach dem Delikt zwei Wochen Zeit haben, gegen das Fahrverbot Einspruch einzulegen. Lassen Sie diese Zeit ohne anwaltliche Hilfe verstreichen, wird das angehängte Fahrverbot rechtskräftig und vollstreckt.

Ist der Führerschein dann erst einmal abgegeben, darf in der Zeit, die das Fahrverbot umfasst, kein Fahrzeug mehr gesteuert werden. Das gilt für sämtliche fahrbaren Untersätze, für die keine gültige Fahrerlaubnis besteht. Zuwiderhandlungen werden im Regelfall mit einer Geldstrafe, einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit dem Führerscheinentzug geahndet. Nach Ablauf der Frist kann der Führerschein wieder abgeholt werden.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Wir engagieren uns für Ihre Rechte!

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