Erbrecht

Anwalt für Erbrecht: Durchsetzung von Erbansprüchen und Rechtsberatung


Das Erbrecht bietet zahlreiche Anlässe für – teilweise erbitterte – Rechtsstreitigkeiten innerhalb von Familien. Die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Erbrecht ist der beste Weg, berechtigte Ansprüche durchzusetzen und sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.


Profitieren Sie von der Erfahrung und Expertise eines Anwalts für Erbrecht:

  •  ausgezeichnetes Fachwissen

  •  ständige Weiterbildung

  •  langjährige Erfahrung

  •  Einbeziehung aktueller Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen
  •  Prozessbegleitung

  •  fundierte Rechtsberatung

  •  schnelle Terminvergabe

  •  kompetente außergerichtliche Verhandlungsführung

Familien- und erbrechtliche Verfahren sind meist emotional sehr belastend und führen zu Konflikten innerhalb der Familie. Diese Last möchte Ihnen der Anwalt für Erbrecht nehmen. Er arbeitet vertrauensvoll mit Ihnen zusammen, um ein Ergebnis für Sie zu erzielen, dass Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt und mit dem dennoch beide Seiten zufrieden sind.

Rechtsanwalt für Erbrecht: kompetenter Ansprechpartner in allen Erbschaftangelegenheiten


Wie in allen anderen rechtlichen Bereichen gilt auch hier, dass gut ausgearbeitete vertragliche Grundlagen – Erbverträge, Testamente und Eheverträge – Sie weitestgehend vor rechtlichen Streitigkeiten und der damit verbundenen emotionalen Belastung bewahren können. Überlassen Sie die Ausgestaltung der entsprechenden Verträge einem renommierten Rechtsanwalt für Erbrecht, der mit Ihnen zusammen eine solide Grundlage für die Zukunft Ihrer Familie erarbeitet. Neben einer ausführlichen Beratung, die Ihre aktuelle Situation berücksichtigt, übernimmt der Anwalt für Erbrecht selbstverständlich die außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen und die Prozessbegleitung, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen über die Expertise und Erfahrung, die nötig sind, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Der Anwalt für Erbrecht ist in folgenden Fällen der passende Ansprechpartner:

  • Formulierung eines Testaments
  • Formulierung eines Erbvertrags
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • rechtliche Beratung zum Thema Erbrecht
  • außergerichtliche und gerichtliche Interessensvertretung bei Erbschaftsstreitigkeiten
  • Durchsetzung von Erbansprüchen

Wie hoch ist der Pflichtteil vom Erbe?


Die Beantwortung dieser Frage steht im Zentrum zahlreicher Erbschaftsstreitigkeiten, denn es ist nach deutschem Recht nicht möglich, Familienmitglieder, die pflichtteilsberechtigt sind, vollkommen vom Erbe auszuschließen. Der Pflichtteil vom Erbe beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbes und dieses hängt wiederum vom Verwandtschaftsgrad ab. Es ist also nicht pauschal zu beantworten, wie hoch der Pflichtteil vom Erbe ausfällt. Der Anwalt für Erbrecht betrachtet den konkreten Fall und gibt Ihnen dann rechtssicher Auskunft darüber, wie hoch der Pflichtteil vom Erbe ist und in welchen extremen Ausnahmefällen dieser Pflichtteil verwirkt wurde. Benötigen Sie Unterstützung bei einer Erbschaftsangelegenheit oder möchten Sie Ihr Erbe rechtzeitig mit einem Testament oder Erbvertrag regeln? Dann nehmen Sie direkt mit unserer Kanzlei Kontakt auf.


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