Anwalt für Arbeitsrecht: Schutz der Rechte im Berufsleben
In unserer Kanzlei vertreten Klaus Kuntz und Kai Jahnke als Anwälte für Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und bieten unseren Mandanten deshalb eine optimale Unterstützung, die die Belange beider Parteien berücksichtigt. Auf diese Weise erreichen wir die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten.
Nutzen Sie die Kompetenz eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht:
- Expertise auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
- professionelle außergerichtliche Verhandlungsführung
- langjährige Erfahrung mit Rechtsberatung und Prozessbegleitung
- zeitnahe, flexible Terminvergabe
- jederzeit Information über Stand des Verfahrens
- ständige Weiterbildung: juristisch immer auf neuestem Stand
Arbeitsrechtliche Aspekte sind sehr oft Anlass für juristische Auseinandersetzungen, die zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt werden. Zu den Stärken eines erfolgreichen Anwalts für Arbeitsrecht zählt die Vielfalt der Mandantschaft. In unserer Kanzlei vertreten die erfahrenen Rechtsanwälte Klaus Kuntz und Kai Jahnke seit Jahren erfolgreich Mandaten aus den Reihen sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Die Kenntnis der Perspektiven beider Seiten ermöglicht eine interessengerechte Vertretung, die regelmäßig außergerichtlich beginnt und in vielen Fällen auch den gewünschten Erfolg erzielt.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Juristischer Beistand sichert Ihre Rechte
Auseinandersetzungen im Berufsleben berühren zentrale Lebensbereiche, die eng mit der wirtschaftlichen Existenz verknüpft sind. Dementsprechend sollten Sie sich unbedingt fachkundigen juristischen Beistand durch einen Anwalt sichern, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Wenden Sie sich an uns, bevor Sie eigene Maßnahmen ergreifen, damit wir Ihre Ziele bereits außergerichtlich erreichen und eine erfolgversprechende Grundlage für ein gerichtliches Verfahren ausarbeiten können. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kennt sich hervorragend mit den juristischen Details sowie mit der aktuellen Rechtsprechung aus und kann Sie somit umfassend und kompetent beraten und Ihnen bestmöglich zu Ihrem Recht verhelfen.
Wir unterstützen Sie – ob als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – gerne bei Anliegen rund um Einstellungsgespräche, sonstigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder bei der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht vertritt Ihre Interessen mit Blick auf:
- Arbeitsverträge
- Arbeitszeugnisse
- Abmahnungen
- Kündigungen
- Betriebsräte
- Gewerkschaften
Außerordentliche Kündigung: Handeln Sie sofort!
Besonders gravierend sind Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund einer außerordentlichen Kündigung entstehen. Wenn Sie eine derartige Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufnehmen und sich zunächst ausführlich beraten lassen. Ihr Anwalt wird überprüfen, ob die Bedingungen des Arbeitsrechts erfüllt sind, die eine derartige Kündigung ermöglichen. Das Kündigungsschutzgesetz legt eindeutig fest, wann eine außerordentliche Kündigung erfolgen darf. Liegt der Kündigung beispielsweise eine wiederholte Abmahnung zugrunde, wird zunächst überprüft, ob diese Abmahnung einer näheren juristischen Beurteilung standhält. Nehmen Sie im Falle einer außerordentlichen Kündigung mit unserer Anwaltskanzlei Kontakt auf, wir vereinbaren schnellstmöglich einen Beratungstermin.
Aushandlung einer Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Oft sind Arbeitnehmer nach einer Kündigung selbst nicht mehr an einer Weiterbeschäftigung interessiert, weil das Verhältnis zum aktuellen Arbeitgeber zerrüttet ist. Dennoch sollten Sie die Kündigung nicht einfach auf sich beruhen lassen, selbst wenn Sie vielleicht bereits eine neue Arbeitsstelle in Aussicht haben, sondern einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. In den meisten Fällen steht Ihnen eine Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber zu, auf die Sie nicht verzichten sollten. Falls eine außergerichtliche Einigung scheitert, kann der Anwalt für Arbeitsrecht die Abfindung auf dem Wege der Kündigungsschutzklage durchsetzen.