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22.04.21


Arbeitsrecht: Wie verhält es sich mit der Abgeltung von Gutstunden auf dem Arbeitszeitkonto bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

Wenn Arbeitnehmer entlassen werden, kommt es häufig vor, dass Restansprüche vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Können Ansprüche aus Gutstunden auf dem Arbeitszeitkonto nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeklagt werden? Wie sieht es die Rechtsprechung und worauf ist zu achten?

Generell gibt es keine Verpflichtung für den Arbeitnehmer, Überstunden leisten zu müssen. Zudem wird diese Mehrarbeit nur vergütet, wenn diese vom Chef ausdrücklich angeordnet wird. Grundlage der Regelarbeitszeit ist der Arbeitsvertrag. Darüber hinaus finden sich mögliche Regelungen ebenfalls in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträgen. Wird in Folge der Anordnung durch den Chef nun mehr als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit gearbeitet, hat der Arbeitnehmer nach einer Kündigung entsprechend Anspruch auf das Abgelten der daraus resultierenden Überstunden.

Kündigung prüfen lassen und Ansprüche konkretisieren

Ihnen wurde gekündigt? Dann ist es höchste Zeit; sich Ihre Anwälte für Arbeitsrecht ins Boot zu holen. Schließlich gilt es mannigfaltige Sachverhalte zu prüfen. Dazu gehört etwa eine mögliche Abfindung, die Kündigungsrücknahme, die Prüfung, ob eine Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung möglich ist und einiges mehr. Eine wesentliche Rolle in diesem Bezug spielen Fristen. Daher ist es sinnvoll, möglichst bald Kontakt zu uns aufzunehmen. Nur so können wir sicherstellen, Ihre Ansprüche und Ihr gutes Recht innerhalb dieser Fristen einfordern zu können.

„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen.“  

Dieter Hildebrandt

Was passiert mit den Überstunden bei einer Kündigung?

Wird eine Kündigung ausgesprochen, unabhängig davon, ob diese vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer selbst initiiert wird, gelten die im Arbeitsvertrag festgelegten Überstundenregelungen. Zudem kann der Arbeitgeber darüber entscheiden, ob geleistete Überstunden ausbezahlt oder in einer Form von Freizeit abgegolten werden. Letzteres erschließt die Möglichkeit, das Unternehmen früher zu verlassen, als laut fristgerechter Kündigung möglich wäre. Diese Option verfällt selbstverständlich in der Folge einer fristlosen Kündigung.

Wichtig für eine Auszahlung der Überstunden ist allerdings, hierüber einen Beleg oder schriftlichen Nachweis zu haben. Erfahrungsgemäß scheitert so manche Klage auf Überstundenabgeltung am mangelnden Nachweis darüber, ob der Chef Überstunden gebilligt oder angeordnet hat. Somit ist es unverzichtbar dafür Sorge zu tragen, das geleistete Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt und privat, etwa in Form der Gehaltsabrechnung, gesichert werden.

Welche Fristen gilt es in Bezug auf Überstunden und Kündigung einzuhalten?

Eine gesetzliche Regelung bezüglich des Zeitraums, an dem Überstunden verfallen, gibt es nicht. Hier greift vielmehr die gesetzliche Regelverjährung von 3 Jahren. Zu beachten ist allerdings, dass es im Arbeitsvertrag eine Ausschlussfrist geben kann. Diese muss allerdings mindestens drei Monate umfassen. Jedoch ist es nicht immer zwingend erforderlich, Überstunden ausbezahlen zu lassen. Ebenso ist, wenn dies im Arbeitsvertrag entsprechend vermerkt ist, ein Freizeitausgleich aus den Gutstunden möglich. Ausgezahlt werden die Überstunden in Form der Bezahlung der regulären Arbeitsstunde. Daraus kann sich allerdings der Umstand ergeben, dass der Steuersatz entsprechend höher wird. So ist es möglich, dass bei der Auszahlung der Gutstunden am Ende weniger Geld übrig bleibt. Somit ist eine gewissenhafte Kalkulation im Vorfeld der Entscheidung unumgänglich.

Achtung bei einer Ausgleichsquittung

Im Rahmen einer Kündigung oder bei der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses bekommt der Arbeitnehmer häufig eine sogenannte Ausgleichsquittung, die er unterzeichnen soll. Generell ist diese sinnvoll. Allerdings ist dies mit Bezug auf die Überstunden mit einem Haken versehen. Denn wird diese nach dem Ausscheiden aus dem mit dem Arbeitsvertrag verbundenen Arbeitsverhältnis unterschrieben, gelten sämtliche Ansprüche als abgegolten. Ein nachträglicher Anspruch auf die Auszahlung der Gutstunden gibt es im Regelfall somit nicht mehr.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Anwälte der Kanzlei Kuntz & Kollegen, wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben oder in einem Konfliktfall unsere juristische Unterstützung benötigen. Wir sind mit persönlichem Engagement lösungsorientiert an Ihrer Seite.

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